Anzeige des Baubeginns
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Was ermöglicht dieser Online-Assistent?
Dieser Assistent ermöglicht die Einreichung folgender Vorgänge:
- Baubeginnsanzeige gem. Art. 68 Abs. 8 Bayer. Bauordnung (BayBO)
- Beginnsanzeige gem. Art. 9 Abs. 4 Satz 2 Bayer. Abgrabungsgesetz (BayAbgrG)
Der Bauherr hat den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben und die Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als sechs Monaten mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen. Dies gilt auch für Vorhaben, die unter das Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) fallen und für die Beseitigung baulicher Anlagen (Art. 57 Abs. 5 BayBO).
Bitte beachten Sie die folgenden, wichtigen Hinweise sowie die weiterführenden Informationen.
Wie erfolgt die Einreichung?
Die Anzeige erfolgt vollständig online, etwaige Anlagen werden am Ende des Erfassungsprozesses als Dateien im PDF-Format hochgeladen. Die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich.
Wer kann diesen Online-Assistenten nutzen?
Der Assistent kann vom Bauherrn (bei mehreren Bauherren von einem der Bauherren) oder einer Vertretung des Bauherrn bzw. der Bauherren verwendet werden, eine Authentifizierung der Person mittels Nutzerkonto ist erforderlich.
Welche Nutzerkonten können verwendet werden?
Folgende Nutzerkonten können zur Authentifizierung verwendet werden:
- BundID: Informationen zum Bürgerkonto des Bundes sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://id.bund.de/de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Digitalen Bauantrags eine BundID (lediglich) mit Benutzername und Passwort nicht genügt. Es muss eine Authentifizierung erfolgen, z.B. mittels persönlichem ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion.
- Mein Unternehmenskonto: Informationen zum Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de/nutzerkonten.
Warum ist die Sprache im Online-Assistenten nicht durchgehend geschlechtersensibel?
Folgende, in der BayBO eingeführte Begriffe werden im Assistenten nur in der dem Gesetz entsprechenden, männlichen Form verwendet:
- Bauherr
- Entwurfsverfasser
- Fachplaner
- Prüfsachverständiger für Brandschutz
- Prüfsachverständiger für Standsicherheit
- Tragwerksplaner
Wann und wie kann der Ausfüllprozess unterbrochen und fortgesetzt werden?
Der Vorgang wird bei jeder Ihrer Eingaben automatisch zwischengespeichert, daher kann der Ausfüllprozess zu jeder Zeit ohne eklatanten Datenverlust unterbrochen werden. Um den Vorgang wieder fortzusetzen, wählen Sie auf der Startseite die Option "Antragsentwurf gemeinsam ausfüllen und fortsetzen" und klicken Sie anschließend den "Öffnen"-Button des zwischengespeicherten Vorgangs, den Sie fortsetzen möchten.
Dies ermöglicht Ihnen beispielsweise, den Vorgang erst nach entsprechender Rücksprache mit weiteren Verfahrensbeteiligten einzureichen. Es ermöglicht bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern auch, zunächst einen Mitarbeiter mit dem Vorausfüllen des Antrags zu betrauen und ihn dann unter eigener Authentifizierung fortzusetzen und einzureichen. Ferner ist die Einbindung von Vertretern, die nicht personenidentisch mit dem Entwurfsverfasser sind, möglich.
Was wird benötigt?
- Registrierung
Weiterführende Informationen
Bitte melden Sie sich zunächst an.