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Anzeige der Beseitigung Bayern

Was ermöglicht dieser Online-Assistent?

Die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen ist gem. Art. 57 Abs. 5 Satz 2 Bayer. Bauordnung (BayBO) mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen, wenn sie nicht verfahrensfrei ist.

Dieser Assistent ermöglicht es, eine solche Anzeige der Beseitigung einzureichen.

Bitte beachten Sie die folgenden, wichtigen Hinweise sowie die weiterführenden Informationen.

Wie erfolgt die Einreichung?

Nach dem Absenden gelangt die Anzeige direkt an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde und wird von dieser an die zuständige Gemeinde weitergeleitet.

Die Anzeige erfolgt vollständig online, etwaige Anlagen werden während des Erfassungsprozesses als Dateien im PDF-Format hochgeladen. Die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich.

Wer kann diesen Online-Assistenten nutzen?

Der Assistent kann vom Bauherrn bzw. den Bauherren, einer Vertretung des Bauherrn bzw. der Bauherren und (ggf.) einem qualifizierten Tragwerksplaner verwendet werden. Eine Authentifizierung der einzelnen Personen mittels Nutzerkonto ist erforderlich.

Welche Nutzerkonten können verwendet werden?

Folgende Nutzerkonten können zur Authentifizierung verwendet werden:

  • BundID: Informationen zum Bürgerkonto des Bundes sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://id.bund.de/de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Digitalen Bauantrags eine BundID (lediglich) mit Benutzername und Passwort nicht genügt. Es muss eine Authentifizierung erfolgen, z.B. mittels persönlichem ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion.
  • Mein Unternehmenskonto: Informationen zum Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://mein-unternehmenskonto.de.

Warum ist die Sprache im Online-Assistenten nicht durchgehend geschlechtersensibel?

Folgende, in der BayBO eingeführte Begriffe werden im Assistenten nur in der dem Gesetz entsprechenden, männlichen Form verwendet:

  • Bauherr
  • qualifizierter Tragwerksplaner

Wann und wie kann der Ausfüllprozess unterbrochen und fortgesetzt werden?

Der Vorgang wird bei jeder Ihrer Eingaben automatisch zwischengespeichert, daher kann der Ausfüllprozess zu jeder Zeit ohne eklatanten Datenverlust unterbrochen werden. Um den Vorgang wieder fortzusetzen, wählen Sie auf der Startseite die Option "Antragsentwurf gemeinsam ausfüllen und fortsetzen" und klicken Sie anschließend den "Öffnen"-Button des zwischengespeicherten Vorgangs, den Sie fortsetzen möchten.

Dies ermöglicht Ihnen beispielsweise, den Vorgang erst nach entsprechender Rücksprache mit weiteren Verfahrensbeteiligten einzureichen. Auch ist die Einbindung einer Vertretung sowie eines qualifizierten Tragwerksplaners möglich.

Vollständige Beschreibung anzeigen

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Hilfe zur Seite Anzeige der Beseitigung

Sie können die Beseitigung einer baulichen Anlage online anzeigen.