Isolierte Abweichung Bayern
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Was ermöglicht dieser Online-Assistent?
Dieser Assistent ermöglicht die Einreichung folgender Vorgänge:
Bauanträge
Antrag auf isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan gem § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan gem § 31 Abs. 2 BauGB
Antrag auf isolierte Abweichung von Bauordnungsrecht gem. Art. 61 Abs. 1 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Können für ein Bauvorhaben Vorschriften und Festsetzungen nicht eingehalten werden, kann ein Antrag auf Abweichung, Befreiung bzw. Ausnahme gestellt werden. Dies gilt für Befreiungen und Ausnahmen von Festsetzungen eines Bebauungsplans sowie für Abweichungen von den Anforderungen der Bayer. Bauordnung (BayBO) oder der auf Grund der BayBO erlassenen Vorschriften.
Bei Bauvorhaben, die einer Genehmigung bedürfen, ist ein solcher Antrag zusammen mit dem Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu stellen; dies ist auch online unter Verwendung des Assistenten "Bauantrag / Änderungsantrag zu einem Bauantrag" möglich.
Bei verfahrensfreien Bauvorhaben gem. Art. 57 BayBO sind hingegen Anträge auf isolierte Abweichung, Befreiung bzw. Ausnahme zu stellen, wozu dieser Assistent dient. Bei Abweichungen von Bauordnungsrecht, die keine örtliche Bauvorschrift betreffen, gilt dies auch für genehmigungsfreigestellte Bauvorhaben gem. Art. 58 BayBO.
Wie erfolgt die Einreichung?
Nach dem Absenden gelangen die Anträge direkt an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Anträge auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften, isolierte Befreiung vom Bebauungsplan und Anträge auf isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan werden von dort unverzüglich an die zuständige Gemeinde weitergeleitet. Anträge auf isolierte Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht verbleiben hingegen beim Landratsamt als zuständige Bauaufsichtsbehörde und werden dort bearbeitet.
Die Antragstellung erfolgt vollständig online. Die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich.
Bauvorlagen müssen nicht unterschrieben oder digital signiert werden. Das Hochladen von Anlagen und Bauvorlagen als Dateien im PDF-Format ist sowohl in den einzelnen Antragsfacetten als auch zentral am Ende des Erfassungsprozesses unter der Facette "Anlagen" möglich.
Wer kann diesen Online-Assistenten nutzen?
Der Assistent kann vom Bauherrn / der Bauherrengemeinschaft, einer Vertretung des Bauherrn bzw. der Bauherren sowie vom Entwurfsverfasser verwendet werden, eine Authentifizierung der Person mittels Nutzerkonto ist erforderlich.
Welche Nutzerkonten können verwendet werden?
Folgende Nutzerkonten können zur Authentifizierung verwendet werden:
- BundID: Informationen zum Bürgerkonto des Bundes sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://id.bund.de/de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Digitalen Bauantrags eine BundID (lediglich) mit Benutzername und Passwort nicht genügt. Es muss eine Authentifizierung erfolgen, z.B. mittels persönlichem ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion.
- Mein Unternehmenskonto: Informationen zum Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://mein-unternehmenskonto.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Digitalen Bauantrags neben Informationen zur Organisation zwingend auch verifizierte Daten über die hinter dem Benutzerkonto stehende natürliche Person übermittelt werden müssen. Handelt es sich um einen Bauantrag, bei dem die Bauvorlagen gem. Art. 61 ff. Bayer. Bauordnung von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt sein müssen, muss diese natürliche Person die bauvorlageberechtigte Person sein. Das ELSTER-Organisationszertifikat muss dazu (einmalig) auf mein-unternehmenskonto.de unter Mein Benutzerkonto – Persönliche Daten mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat mit Name, Vorname und Geburtsdatum verknüpft werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de/nutzerkonten.
Warum ist die Sprache im Online-Assistenten nicht durchgehend geschlechtersensibel?
Die letzte Neubekanntmachung der BayBO fand im Jahr 2007 statt, zu dieser Zeit war geschlechtersensible Sprache in Gesetzen nicht üblich. Daher wird der in der BayBO eingeführte Begriff Bauherr im Assistenten nur in der dem Gesetz entsprechenden, männlichen Form verwendet.
Wann und wie kann der Ausfüllprozess unterbrochen und fortgesetzt werden?
Der Vorgang wird bei jeder Ihrer Eingaben automatisch zwischengespeichert, daher kann der Ausfüllprozess zu jeder Zeit ohne eklatanten Datenverlust unterbrochen werden. Um den Vorgang wieder fortzusetzen, wählen Sie auf der Startseite die Option "Antragsentwurf gemeinsam ausfüllen und fortsetzen" und klicken Sie anschließend den "Öffnen"-Button des zwischengespeicherten Vorgangs, den Sie fortsetzen möchten.
Dies ermöglicht Ihnen beispielsweise, den Vorgang erst nach entsprechender Rücksprache mit weiteren Verfahrensbeteiligten einzureichen. Es ermöglicht bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern auch, zunächst einen Mitarbeiter mit dem Vorausfüllen des Antrags zu betrauen und ihn dann unter eigener Authentifizierung fortzusetzen und einzureichen. Ferner ist die Einbindung von Vertretern, die nicht personenidentisch mit dem Entwurfsverfasser sind, möglich.
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