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Antrag auf isolierte Ausnahme/Befreiung/Abweichung

Was ermöglicht dieser Online-Assistent?

Dieser Assistent ermöglicht bei ansonsten nicht genehmigungspflichtigen Bauvorhaben die Einreichung folgender Vorgänge:

  • Antrag auf isolierte Abweichung von Bauordnungsrecht gem. Art. 63 Abs. 1 Bayer. Bauordnung (BayBO)
  • Antrag auf isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
  • Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan gem. § 31 Abs. 2 BauGB

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Vorhaben eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften beantragen. Üblicherweise wird eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften kann aber auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Abweichung.
 
Unter „sonstigem Bauordnungsrecht“ ist das Bauordnungsrecht mit Ausnahme örtlicher Bauvorschriften zu verstehen. Grund für diese Abgrenzung sind unterschiedliche Zuständigkeiten.
 
Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) können Sie für Ihr Vorhaben eine Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht beantragen. Üblicherweise wird eine Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht kann aber auch für verfahrensfreie und genehmigungsfreigestellte Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Abweichung.
 
Eine isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften können Sie beantragen, wenn

  1. Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist und
  2. die Abweichungen unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen örtlichen Bauvorschrift, bei Würdigung sowohl gesetzlich definierter überragender öffentlicher wie auch öffentlich-rechtlich geschützter nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.

Eine isolierte Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht können Sie beantragen, wenn

  1. Ihr Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gestellt ist und
  2. die Abweichungen unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen örtlichen Bauvorschrift, bei Würdigung sowohl gesetzlich definierter überragender öffentlicher wie auch öffentlich-rechtlich geschützter nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.

Auch, wenn für Ihr Vorhaben die Abweichung von örtlichen Bauvorschriften oder von sonstigem Bauordnungsrecht zugelassen wird, muss es dennoch die öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen einhalten.

Die Abweichung von örtlichen Bauvorschriften oder von sonstigem Bauordnungsrecht ist eine intendierte Ermessensentscheidung. Beim Vorliegen der Voraussetzungen für die Abweichung ist diese im Regelfall zu erteilen, in besonders gelagerten Fällen kann sie aber auch versagt werden.

Wie erfolgt die Einreichung?

Ist die Gemeinde nicht gleichzeitig Bauaufsichtsbehörde, stellt sich die Frage der Zuständigkeit: Für die Entscheidung über isolierte Befreiungen und Ausnahmen sowie isolierte Abweichungen von Ortsrecht ist die Gemeinde zuständig, die den digital eingereichten Antrag mangels eigenen Anschlusses an die Schnittstelle vom Landratsamt unverzüglich weitergereicht bekommt. Für isolierte Abweichungen von sonstigem Bauordnungsrecht ist hingegen das Landratsamt zuständig.
 
Sollten Sie für Ihr verfahrensfreies Vorhaben beides benötigen, bitten wir Sie daher, zwei separate Anträge zu stellen.
 
Die Antragstellung erfolgt vollständig online, etwaige Bauvorlagen bzw. Anlagen werden während des Erfassungsprozesses als Dateien im PDF-Format hochgeladen. Die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich.
 
Bauvorlagen müssen nicht unterschrieben oder digital signiert werden.

Wer kann diesen Online-Assistenten nutzen?

Der Assistent kann vom Bauherrn bzw. den Bauherren oder einer Vertretung des Bauherrn bzw. der Bauherren verwendet werden. Eine Authentifizierung der einzelnen Personen mittels Nutzerkonto ist erforderlich.

Welche Nutzerkonten können verwendet werden?

Folgende Nutzerkonten können zur Authentifizierung verwendet werden:

  • BundID: Informationen zum Bürgerkonto des Bundes sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://id.bund.de/de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Digitalen Bauantrags eine BundID (lediglich) mit Benutzername und Passwort nicht genügt. Es muss eine Authentifizierung erfolgen, z.B. mittels persönlichem ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion.
  • Mein Unternehmenskonto: Informationen zum Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://mein-unternehmenskonto.de. 

Warum ist die Sprache im Online-Assistenten nicht durchgehend geschlechtersensibel?

Folgende, in der BayBO eingeführte Begriffe werden im Assistenten nur in der dem Gesetz entsprechenden, männlichen Form verwendet:

  • Bauherr
  • Entwurfsverfasser

Wann und wie kann der Ausfüllprozess unterbrochen und fortgesetzt werden?

Der Vorgang wird bei jeder Ihrer Eingaben automatisch zwischengespeichert, daher kann der Ausfüllprozess zu jeder Zeit ohne eklatanten Datenverlust unterbrochen werden. Um den Vorgang wieder fortzusetzen, wählen Sie auf der Startseite die Option "Antragsentwurf gemeinsam ausfüllen und fortsetzen" und klicken Sie anschließend den "Öffnen"-Button des zwischengespeicherten Vorgangs, den Sie fortsetzen möchten. 

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