Antrag auf Verlängerung der Teilbaugenehmigung
Was ermöglicht dieser Online-Assistent?
Dieser Assistent ermöglicht die Einreichung von Anträgen auf Verlängerung einer Teilbaugenehmigung oder einer Teilabgrabungsgenehmigung.
Wie erfolgt die Einreichung?
Nach dem Absenden gelangt die Anzeige direkt an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Antragstellung erfolgt vollständig online, etwaige Anlagen werden während des Erfassungsprozesses als Dateien im PDF-Format hochgeladen. Die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich.
Bauvorlagen müssen nicht unterschrieben oder digital signiert werden.
Wer kann diesen Online-Assistenten nutzen?
Der Assistent kann vom Bauherrn bzw. den Bauherren sowie einer Vertretung des Bauherrn bzw. der Bauherren verwendet werden. Eine Authentifizierung der einzelnen Personen mittels Nutzerkonto ist erforderlich.
Welche Nutzerkonten können verwendet werden?
Folgende Nutzerkonten können zur Authentifizierung verwendet werden:
- BundID: Informationen zum Bürgerkonto des Bundes sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://id.bund.de/de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Digitalen Bauantrags eine BundID (lediglich) mit Benutzername und Passwort nicht genügt. Es muss eine Authentifizierung erfolgen, z.B. mittels persönlichem ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion.
- Mein Unternehmenskonto: Informationen zum Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://mein-unternehmenskonto.de.
Warum ist die Sprache im Online-Assistenten nicht durchgehend geschlechtersensibel?
Folgende, in der BayBO eingeführte Begriffe werden im Assistenten nur in der dem Gesetz entsprechenden, männlichen Form verwendet:
- Bauherr
Wann und wie kann der Ausfüllprozess unterbrochen und fortgesetzt werden?
Der Vorgang wird bei jeder Ihrer Eingaben automatisch zwischengespeichert, daher kann der Ausfüllprozess zu jeder Zeit ohne eklatanten Datenverlust unterbrochen werden. Um den Vorgang wieder fortzusetzen, wählen Sie auf der Startseite die Option "Antragsentwurf gemeinsam ausfüllen und fortsetzen" und klicken Sie anschließend den "Öffnen"-Button des zwischengespeicherten Vorgangs, den Sie fortsetzen möchten.
Dies ermöglicht Ihnen beispielsweise, den Vorgang erst nach entsprechender Rücksprache mit weiteren Verfahrensbeteiligten einzureichen. Es ermöglicht bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern auch, zunächst einen Mitarbeiter mit dem Vorausfüllen des Antrags zu betrauen und ihn dann unter eigener Authentifizierung fortzusetzen und einzureichen. Ferner ist die Einbindung von Vertretern, die nicht personenidentisch mit dem Entwurfsverfasser sind, möglich.
Bitte melden Sie sich zunächst an.