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Bauvoranfrage beantragen

Was ermöglicht dieser Online-Assistent?

Dieser Assistent ermöglicht die Einreichung folgender Vorgänge:
Anträge auf Vorbescheid gem. Art. 71 Bayer. Bauordnung (BayBO)

Wie erfolgt die Einreichung?

Nach dem Absenden gelangen die Anträge direkt an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

Die Antragstellung erfolgt vollständig online, die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich.

Bauvorlagen müssen nicht unterschrieben oder digital signiert werden. Das Hochladen von Anlagen und Bauvorlagen als Dateien im PDF-Format ist sowohl in den einzelnen Antragsfacetten als auch zentral am Ende des Erfassungsprozesses unter der Facette "Anlagen" möglich.  

Wer kann diesen Online-Assistenten nutzen?

Bei Anträgen auf Vorbescheid muss der Entwurfsverfasser meist über eine Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 ff. Bayer. Bauordnung (BayBO) verfügen, insbesondere wenn die Bauvorlagen die Situierung und wesentliche gestalterische oder konstruktive Teile der genehmigungspflichtigen Errichtung oder Änderung von Gebäuden betreffen. In diesen Fällen ist er zwingend erforderlich. Weitere Verfahrensbeteiligte, insbesondere die Bauherren, etwaige Fachplaner und Vertreter können ebenfalls parallel an der Antragserstellung mitwirken oder zur Zusammenarbeit eingeladen werden. Ermöglicht wird dies durch den "Vorgangsraum", einen zentralen webbasierten Datenraum, in welchem die Inhalte des Antrages liegen. Alle an der Antragstellung Beteiligten haben sich mittels Nutzerkonto zu authentifizieren. Tritt ein Unternehmen als Entwurfsverfasser auf, hat sich die Person, unter deren Leitung die Bauvorlagen erstellt wurden, mittels Nutzerkonto zu authentifizieren.

Welche Nutzerkonten können verwendet werden?

Folgende Nutzerkonten können zur Authentifizierung verwendet werden:

  • BundID: Informationen zum Bürgerkonto des Bundes sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://id.bund.de/de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Digitalen Bauantrags eine BundID (lediglich) mit Benutzername und Passwort nicht genügt. Es muss eine Authentifizierung erfolgen, z.B. mittels persönlichem ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion.
  • Mein Unternehmenskonto: Informationen zum Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://mein-unternehmenskonto.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Digitalen Bauantrags neben Informationen zur Organisation zwingend auch verifizierte Daten über die hinter dem Benutzerkonto stehende natürliche Person übermittelt werden müssen. Handelt es sich um einen Bauantrag, bei dem die Bauvorlagen gem. Art. 61 ff. Bayer. Bauordnung von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt sein müssen, muss diese natürliche Person die bauvorlageberechtigte Person sein. Das ELSTER-Organisationszertifikat muss dazu (einmalig) auf mein-unternehmenskonto.de unter Mein Benutzerkonto – Persönliche Daten mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat mit Name, Vorname und Geburtsdatum verknüpft werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de/nutzerkonten.

Warum ist die Sprache im Online-Assistenten nicht durchgehend geschlechtersensibel?

Die letzte Neubekanntmachung der BayBO fand im Jahr 2007 statt, zu dieser Zeit war geschlechtersensible Sprache in Gesetzen nicht üblich. Daher werden die in der BayBO eingeführte Begriffe Bauherr und Entwurfsverfasser im Assistenten nur in der dem Gesetz entsprechenden, männlichen Form verwendet.

Wann und wie kann der Ausfüllprozess unterbrochen und fortgesetzt werden?

Der Vorgang wird bei jeder Ihrer Eingaben automatisch zwischengespeichert, daher kann der Ausfüllprozess zu jeder Zeit ohne eklatanten Datenverlust unterbrochen werden. Um den Vorgang wieder fortzusetzen, wählen Sie auf der Startseite die Option "Antragsentwurf gemeinsam ausfüllen und fortsetzen" und klicken Sie anschließend den "Öffnen"-Button des zwischengespeicherten Vorgangs, den Sie fortsetzen möchten. 

Dies ermöglicht Ihnen beispielsweise, den Vorgang erst nach entsprechender Rücksprache mit weiteren Verfahrensbeteiligten einzureichen. Es ermöglicht bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern auch, zunächst einen Mitarbeiter mit dem Vorausfüllen des Antrags zu betrauen und ihn dann unter eigener Authentifizierung fortzusetzen und einzureichen. Ferner ist die Einbindung von Vertretern, die nicht personenidentisch mit dem Entwurfsverfasser sind, möglich. 

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